Berufsordnungskommission / Berufsordnungsorgan
Aufgaben der Berufsordnungskommission
Mit ihrer beruflichen Tätigkeit setzen sich Physiotherapeutinnen und -therapeuten für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenden vielfältigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze, die das Verhalten von Physiotherapeutinnen und -therapeuten gegenüber Patienten, der Öffentlichkeit, Berufspartnern, Kolleginnen und den Versicherern regeln.
Dafür gibt es die Berufsordnung von physio graubünden, die der Berufsordnung des Schweizerischen Physiotherapieverbandes untergeordnet ist. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder von physio graubünden verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeutinnen und -therapeuten von Bedeutung.
Reglement der Regionalen Berufsordnungskommission Deutschschweiz
Kontaktdaten externe Juristinlic. iur. B. Haas-Helfenstein
Rechtsanwältin und Notarin
Bahnhofstrasse 24 Postfach 203
6210 Sursee haas@advokatur-whb.ch
Tel. +41 41 920 10 21
Fax +41 41 920 10 31 |