Berufsordnungskommission / Berufsordnungsorgan

Aufgaben der Berufsordnungskommission 


Mit ihrer beruflichen Tätigkeit setzen sich Physiotherapeutinnen und -therapeuten für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenden vielfältigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze, die das Verhalten von Physiotherapeutinnen und -therapeuten gegenüber Patienten, der Öffentlichkeit, Berufspartnern, Kolleginnen und den Versicherern regeln.
Dafür gibt es die Berufsordnung von physio graubünden, die der Berufsordnung des Schweizerischen Physiotherapieverbandes untergeordnet ist. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder von physio graubünden verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeutinnen und -therapeuten von Bedeutung.

 

BOK (regionale Berufsordnungskommission)
 
Deutschschweiz
Cornelia Schumacher-Kehr
Via Staziun 62A
7524 Zuoz
081 833 33 37

 

 

Reglement der Regionalen Berufsordnungskommission Deutschschweiz

 

Kontaktdaten externe Juristin

lic. iur. B. Haas-Helfenstein
Rechtsanwältin und Notarin
Bahnhofstrasse 24
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6210 Sursee
haas@advokatur-whb.ch
Tel. +41 41 920 10 21
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